In Deutschland treten im Juli 2022 neue gesetzliche Bestimmungen für Verkaufsverpackungen in Kraft, die für weniger Müll und mehr Recycling sorgen sollen. Für Onlinehändler besonders wichtig: Die Gesetzesneuheit erweitert die Hersteller- und Händlerpflichten im Versandhandel. Um Ihnen einen Überblick über die Änderungen zu verschaffen, haben wir hier alles Wissenswerte zum reformierten Verpackungsgesetz zusammengestellt.

Deutsches Verpackungsgesetz – Grundlagen

Europaweit gilt gemäß EU-Verordnungen, dass Hersteller und Vertreiber von Produkten auch für die Verkaufsverpackung die Verantwortung tragen. Verantwortung bezieht sich hier auf die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das sogenannte Verpackungsgesetz (oder in der langen Form: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen).

Das Verpackungsgesetz ist erstmals am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es ist die landesspezifische Umsetzung einer EU-Richtlinie (94/62/EG) und hat die bis dahin in Deutschland geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Am 28. Mai 2021 hat der Gesetzgeber eine Novelle des Gesetzes beschlossen, um das Verpackungsgesetz an aktuelle EU-Richtlinien anzupassen und dessen Vollzug zu verbessern. Diese Novelle ist in Teilen zum 3. Juli 2021 in Kraft getreten, die für Onlinehändler wichtigsten neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli 2022.

Wer ist vom Verpackungsgesetz betroffen?

Das Gesetz gilt für alle Händler und Onlinehändler, die in Deutschland Produkte verkaufen, die in Verkaufsverpackungen zum Endkunden gelangen. Diese müssen sich am Recycling ihrer Verpackungen beteiligen. Das galt bis zur Gesetzesnovelle nur für Geschäfte im B2C-Segment – der B2B-Bereich war grundsätzlich ausgenommen, denn im Fokus stand der „private Endverbraucher“, womit Empfänger gemeint sind, die eine Ware in ihrer gelieferten Form nicht weiter veräußern – also nicht nur Privathaushalte, sondern etwa auch Verwaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen usw.

Eine Ausnahme für Händler mit nur geringen Warenumschlägen gab es hingegen noch nie und wird es auch zukünftig nicht geben. Unabhängig von der umgesetzten Warenmenge sind Verpackungen grundsätzlich zu lizenzieren. Das gilt folglich auch für sehr kleine Onlineshops. Egal ob Pappe, Kunststoff oder Glas – alle Verpackungen müssen laut Verpackungsgesetz lizenziert werden, wenn sie als Verkaufsverpackung zum privaten Endverbraucher gelangen. Der Gesetzgeber nennt diese Verpackungen „systembeteiligungspflichtig“.

Was sind Verkaufsverpackungen?

Unter dem Begriff „Verkaufsverpackung“ versteht das Gesetz Produkt-, Versand- und Serviceverpackungen. Die Produktverpackung, ist das, was einen Artikel direkt umgibt, also eine Papier-/Pappschachtel oder eine Plastikverpackung, in welcher der Hersteller beispielsweise Geräte wie Toaster oder Kameras verpackt. Die Versandverpackung schließt nicht nur den Versandkarton, sondern auch Polster- und Füllmaterial zum Schutz der Waren ein. Serviceverpackungen schließlich betreffen die Gastronomie und den stationären Einzelhandel und werden am Verkaufsort mit Ware befüllt (Tragetaschen, Brötchentüten, Getränkebecher usw.).

Unverändert: Obligatorische Registrierung bei LUCID

Bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes 2019 ist jeder Marktbeteiligte, der in Deutschland verpackte Produkte an private Endverbraucher verkauft, dazu verpflichtet, sich an einem Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen, dem sogenannten Dualen System, zu beteiligen. Dazu müssen sich Händler – im schönsten Juristendeutsch: Erstinverkehrbringer einer Ware – in einem offiziellen Verpackungsregister registrieren, um dort ihre Verkaufsverpackungen zu lizenzieren. Dieses Register heißt LUCID und wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gepflegt.

Die ZSVR soll eine transparente Verteilung der Entsorgungs- und Recyclingkosten sicherstellen. Deshalb muss jeder Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen mit seinen Stammdaten und den gehandelten Produkten registriert sein. Außerdem überwacht die ZSVR die ökologischen Ziele des Verpackungsgesetzes, etwa die Einhaltung von Recyclingquoten. 

Nichtregistrierung kann teuer werden

Das Register der ZSVR ist öffentlich einsehbar, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Nicht registrierte Händler können dadurch leicht erkannt und gemeldet werden. Als Händler im deutschen Markt ohne LUCID-Registrierung zu agieren oder falsche Angaben zu umgesetzten Mengen zu machen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man hierbei erwischt wird, sind nicht nur empfindliche Geldstrafen zu befürchten (der entsprechende Paragraf sieht Bußgelder in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro vor), sondern auch ein Vertriebsverbot in Deutschland.

LUCID-Registrierung wird erweitert

An der grundsätzlichen Registrierungspflicht ändert sich durch die Gesetzesnovelle für die Händler nichts, allerdings wird ab dem 1. Juli 2022 die Registrierungspflicht auch auf Verpackungen erweitert, die vor der Novelle noch als nicht systembeteiligungspflichtig galten: gewerbliche Verkaufsverpackungen, Transportverpackungen auch im B2B-Bereich, Mehrwegverpackungen, „systemunverträgliche“ Verpackungen (die das Recyclingsystem beeinträchtigen) und Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern.

Auch wer solche Verpackungen in den Verkehr bringt, ist ab Juli 2022 verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren, ohne allerdings eine Lizenz erwerben zu müssen. Für B2B-Händler bedeutet das außerdem, dass sie zukünftig Verpackungen von ihren Kunden zurücknehmen und ihnen Informationen zu Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stellen müssen.

Für autonome Onlineshops ändert sich grundsätzlich nichts

Wer einen eigenen Onlineshop betreibt, seine Ware selbst lagert, kommissioniert, verpackt und versendet, war schon in der alten Gesetzesfassung für die Systembeteiligung der Versandverpackung samt Polsterung und Füllmaterialien verantwortlich und musste demzufolge bei LUCID registriert sein und seine Verpackungen lizenzieren.

Deshalb gibt es für solche Shops keine wesentlichen Änderungen. Zu beachten ist aber nichtsdestotrotz die Ausweitung der LUCID-Registrierungspflicht auch auf vorher nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

Online-Marktplätze müssen ihre Händler kontrollieren

Die Reform des Verpackungsgesetzes weist den „elektronischen Marktplätzen“ – man denkt hier natürlich primär an Platzhirsche wie Amazon oder Ebay – eine größere Verantwortung zu: Ab dem 1. Juli 2022 sind diese verpflichtet zu überprüfen, ob die Händler, die bei ihnen Waren anbieten, die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wenn ein Händler dies nicht nachweisen kann, muss die Plattform ihn mit einem Vertriebsverbot belegen.

Betreiber elektronischer Marktplätze müssen demzufolge den Verkauf von Waren in nicht registrierten und nicht lizenzierten Verpackungen unterbinden. Mit dieser Novelle stehen sie erstmals in der Pflicht, die Einhaltung von gesetzgeberischen Verpackungsvorgaben zu überwachen. Die Änderung zielt vor allem auf ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen ab, die sich bisher am dualen System nicht beteiligt haben. Verstöße werden von der ZSVR erfasst und an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Sonderfall Dropshipping

Beim Dropshipping – bei dem der Händler Ware von Lieferanten erwirbt und ohne physischen Kontakt weiterverkauft – ändert sich nichts und der Händler unterliegt nach wie vor keiner Registrierungs- und Lizenzierungspflicht. Zu beachten ist aber, dass Dropshipper als sogenannte Letztvertreibende auftreten, in deren Namen die Ware an Endkunden versandt wird. Deshalb besteht auch hier eine Nachweispflicht darüber, dass alle Verpackungsmaterialien vom Lieferanten lizenziert worden sind.

Fulfillment-Partner helfen bei der Umsetzung der Gesetzesvorgaben

Das deutsche Verpackungsgesetz und seine Novelle verfolgen das übergeordnete Ziel, Hersteller und Handel in die Schaffung einer nachhaltigen Warenwelt zu involvieren. Auch der Onlinehandel, der aufgrund individueller Endzustellungen und notwendiger Versandverpackungen zwangsläufig einen merklichen ökologischen Fußabdruck hinterlässt, sollte sich seiner Verantwortung stellen – was von den Kunden auch in zunehmendem Maße erwartet wird.

Eine ordnungsgemäße ZSVR-Registrierung ist hier ein wichtiger Schritt. Es ist Onlinehändlern zu empfehlen, sich frühzeitig darum zu kümmern, um im Juli 2022 allen gesetzgeberischen Vorgaben zu entsprechen. Als erfahrener Fulfillment-Partner ist Apiando mit der ZSVR-Registrierung und Verpackungslizenzierung und allen zugehörigen Schritten und Verfahren vertraut. Gerne kümmern wir uns um Ihre Registrierung und nehmen Ihnen den Verwaltungsaufwand ab – damit Sie sich mit voller Energie Ihren Kernaufgaben widmen können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über das, was wir für Sie tun können.