Für die deutsche Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Deutschland spielt er eine wesentliche Rolle: Der Zoll. So wurden im Jahr 2021 Waren im Wert von mehr als 628 Milliarden Euro in Nicht-EU-Staaten exportiert und aus diesen Staaten Waren im Wert von 564 Milliarden Euro importiert. 5,1 Milliarden Euro an Einfuhrzöllen und über 352 Millionen Zollabwicklungen allein 2021 machen den Zoll zu einem bedeutsamen Instrument für den grenzüberschreitenden Handel – und zu einer Herausforderung für die Logistik.
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Zoll 1×1: Der Zoll einfach erklärt

Im vergangenen Jahr wurden durch den Zoll 141 Milliarden Steuergelder eingenommen. Somit sichert er die finanzielle Leistungsfähigkeit des deutschen Staates. Doch auch wenn jeder um die Bedeutung des Zolls weiß, gibt es dennoch einige Unklarheiten: Wie wird Zoll eigentlich definiert? Welche Zölle darf die Zollbehörde erheben? Wann fallen überhaupt Zölle an? Und wie läuft eine Zollabwicklung konkret ab? Das und mehr erfahren Sie jetzt.

Was ist mit Zoll in Deutschland gemeint?

In Deutschland werden mit dem Begriff “Zoll” in der Regel zwei unterschiedliche Dinge beschrieben: Zoll kann sowohl für die Zollverwaltung als Behörde stehen als auch für den Zoll als Abgabe bzw. Steuer, die beim Übertritt bestimmter Grenzen auf Waren und Dienstleistungen gezahlt werden muss.

Was ist die Definition für Zölle?

Mit Zöllen sind Abgaben gemeint, die für Waren, Dienstleistungen oder Kapital zu leisten sind, wenn diese eine Zollgrenze überschreiten. In den meisten Fällen werden Zollgebühren fällig, wenn eine Ware importiert wird. Diese Zölle werden auch als Einfuhrzölle bezeichnet. Grundsätzlich sind Zölle Steuern im Sinne der Abgabenordnung, die der Zoll als zuständige Behörde für den Staat eintreibt.

Welche Zölle gibt es?

Auch wenn es sich bei allen Zöllen um Abgaben in Form von Steuern handelt, lassen sich dennoch verschiedene Zollarten unterscheiden. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Fiskalzoll (Einnahmequelle des Staates)
  • Wertzoll (wird anhand des Zollwerts der Waren berechnet)
  • Gewichtszoll (wird anhand von Menge, Anzahl und Beschaffenheit berechnet)
  • Ausfuhrzoll (um bei höheren Weltmarktpreisen Exporte zu vermeiden)
  • Schutzzoll (um den EU-Binnenmarkt gegenüber günstiger ausländischer Konkurrenz zu stärken)
  • Vergeltungszoll ( Ausgleich für Einfuhrbeschränkungen in anderen Ländern)

Warum gibt es den Zoll?

Der Zoll – also die Zollverwaltung als Behörde – hat in Deutschland verschiedene Aufgaben. Er ist unter anderem für den Schutz der Staatsgrenzen und des Wirtschaftsverkehrs in der EU sowie für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und grenzüberschreitender Kriminalität verantwortlich.

Daneben hat er weitere Aufgaben wie zum Beispiel:

  • Abwicklung von Importen
  • Erhebung von Verbrauchssteuer 
  • Steuergerechtigkeit und fairer Wettbewerb
  • Verbraucherschutz
  • Bekämpfung von Markenfälschungen und Produktpiraterie
  • Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten
  • Bekämpfung von Terrorismus, Schmuggel, Kriminalität und Geldwäsche

Welche Steuern darf der Zoll eintreiben?

Überschreiten Waren Zollgrenzen, hat der Zoll die Aufgabe, Abgaben in Form einer Steuer zu erheben. Zu diesen Steuern gehören Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuer (Kaffee-, Alkopop-, Branntwein-, Tabak- sowie Energie- und Stromsteuer) und die Verkehrssteuer (Luftverkehrs- und Kraftfahrzeugsteuer). 

Wen betrifft das Zollrecht?

In Deutschland betrifft das Zollrecht alle Unternehmen, die im Import und Export tätig sind. Sobald ein Unternehmen also Ware einführt oder ausführt, muss es sich an die zollrechtlichen Vorschriften halten. In diesen ist zum Beispiel geregelt, welche Waren überhaupt im- bzw. exportiert werden dürfen und welche Abgaben das Unternehmen darauf zahlen muss (z.B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer).

Wissenswertes über die Zollabwicklung in der Logistik

Für Händler, Speditionen und Logistikunternehmen, die internationale Ware beziehen oder Produkte international vertreiben, ist die Zollabwicklung ein zentrales und nicht selten komplexes Thema. Welche Punkte in diesem Zusammenhang für Händler und Logistiker wichtig sind, erfahren Sie jetzt. 

Was ist eine Zollabwicklung?

In der Zollabwicklung prüft die Zollbehörde im- und exportierte Waren in einem zoll- und steuerrechtlichen Verfahren. Der erste Schritt bei der Zollabwicklung ist die Zollanmeldung. Diese erfolgt innerhalb des EU-Binnenmarktes grundsätzlich elektronisch. Die Beamten der Zollstelle prüfen, ob die erforderlichen Unterlagen und angegebenen Waren vorhanden sind. 

Nach einer Vorprüfung kontrolliert die Behörde dann, ob sämtliche Unterlagen korrekt, echt und gültig sind. Anschließend werden die angemeldeten Waren auf die angegebenen Mengen, Beschaffenheit und ihre Werte überprüft. Die Beamten können die Ware entweder vollständig und direkt durch eine Zollbeschau oder durch Stichproben kontrollieren. 

Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Grundlage für die anschließende Berechnung der Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer). Sobald diese Ermittlung abgeschlossen ist, erhält der Anmelder die Ware offiziell zurück: Sie kann nun in den freien Verkehr überführt werden.

Welche Arten von Zollabfertigung gibt es?

Innerhalb der Zollabwicklung können Waren in eins der folgenden Zollverfahren überführt werden:

  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (wenn importierte Ware endgültig im EU-Zollgebiet verbleiben soll)
  • Versandverfahren unter zollamtlicher Überwachung (wenn Waren unverändert zwischen zwei Orten des Zollgebiets überführt werden sollen)
  • Vorübergehende Verwendung (für Nicht-Unions-Waren, die für einen bestimmten Zweck vorübergehend importiert und dann wieder exportiert werden)
  • Endverwendung (Nicht-Unions-Waren benötigen einen bestimmten Verwendungszweck, um eine Zollbegünstigung zu erlangen)
  • Zolllagerverfahren (zur zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren)
  • Ausfuhrverfahren (für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden)

Welche Unterlagen sind für die Zollabwicklung notwendig?

Welche Unterlagen für die Zollabwicklung notwendig sind, hängt von der Transportart sowie dem Ursprungs- bzw. Bestimmungsland ab. Folgende Dokumente und Informationen sind in der Regel erforderlich:

  • Packliste bzw. Lieferschein
  • Handelsrechnung
  • Zolltarifnummern und deutsche Warenbeschreibung
  • EORI-Nummer

Wann muss Zoll gezahlt werden?

Zoll muss dann gezahlt werden, wenn Waren im Zusammenhang mit Importen und Exporten die Außengrenzen des Zollgebietes der Europäischen Union überschreiten. Dieses ist nahezu mit dem Gebiet der EU deckungsgleich, aber nicht ganz: So gehören in Deutschland etwa die Insel Helgoland und die Enklave Büsingen nicht zum EU-Zollgebiet. Werden Waren von bzw. aus diesen Gebieten transportiert, gelten daher besondere Zollbestimmungen.

Zollfreiheit herrscht grundsätzlich unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Aber auch für Nicht-EU-Länder kann Zollfreiheit herrschen. So gibt es andere Freihandelsabkommen wie etwa das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA), sodass an den Grenzen innerhalb des entsprechenden Freihandelsgebietes ebenfalls keine Zölle anfallen.

Werden Waren aus anderen Ländern, für die keine Freihandelsbestimmungen gelten, in die EU oder nach Deutschland importiert, muss Zoll gezahlt werden. Wie hoch die Abgaben sind, hängt von der zugehörigen Warentarifnummer, dem Zollwert der Produkte und dem Zollsatz ab. 

Bei Privatsendungen gibt es bis zu einem Warenwert von 45 Euro eine Zollbefreiung. In diesem Fall werden weder Zoll noch andere Abgaben wie die Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Importe: Was ist die Definition von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer?

In der deutschen Abgabeverordnung gelten Zollgebühren wie der Einfuhrzoll als Steuern. Neben dem Zoll können aber auch noch andere Abgaben beim In- und Export über die Außengrenzen des EU-Zollgebiets anfallen. Nicht zu verwechseln ist der Zoll etwa mit der Einfuhrumsatzsteuer:

  • Einfuhrumsatzsteuer: Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Drittländern erhoben. Der Steuersatz entspricht dem der landesüblichen Umsatzsteuer. In Deutschland sind das in der Regel 19 Prozent bzw. bei bestimmten Waren 7 Prozent.
  • Einfuhrzoll: Einfuhrzoll – auch als Importzoll bezeichnet – fällt für Waren, Kapital und Dienstleistungen an, die aus dem EU-Ausland in die EU importiert werden.

Der Unterschied zwischen den beiden Abgaben: Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer ist unabhängig von der Art der eingeführten Waren – der Einfuhrzoll hingegen nicht. Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Steuern zählen zusammen zu den Einfuhrabgaben.

Exporte: Wer muss Zoll zahlen?

Werden Waren aus dem europäischen Zollgebiet hinaus exportiert, fallen in der Regel eher selten Zollabgaben an. Das liegt daran, dass die Europäische Union grundsätzlich ein wirtschaftliches Interesse an einem hohen Warenexport hat. Dennoch sind Zölle für den Export grundsätzlich möglich. Sie können vor allem dann anfallen, wenn sich der Preis auf dem Weltmarkt entsprechend entwickelt.

Fazit: Der Zoll und seine Bedeutung für Logistik und Spedition

So wichtig und sinnvoll der Zoll und die damit verbundenen Bestimmungen sind, so komplex und herausfordernd können die damit verbundenen Anforderungen sein. Insbesondere für kleinere Akteure ist es nicht einfach, stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Regelungen und Entwicklungen zu sein – denn während große Unternehmen zumeist über eigene Spezialisten verfügen, müssen sich etwa E-Commerce-Händler und kleinere Betriebe selbst mit den Anforderungen auseinandersetzen, um Probleme bei der Zollabwicklung und Warenverzollung zu vermeiden. Für sie kann es sich daher lohnen, auf die Unterstützung externer Dienstleister wie Apiando zu setzen.

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